Umweltbundesamt bewertet Umsetzungstand des Integrierten Energie- und Klimaschutz-Programms der Bundesregierung kritisch und schlägt Maßnahmen zur Nachsteuerung vor.
Das Umweltbundesamt hat im April 2011 einen "Statusbericht zur Umsetzung des Integrierten Energie- und Klimaschutzprogramms der Bundesregierung" (IEKP) herausgegeben. Festgestellt wird: „Wir gehen davon aus, dass ausgehend von den bisher umgesetzten klimapolitischen Rahmenbedingungen für das Jahr 2020 lediglich mit einer Emissionsminderung von 30 bis 33% zu rechnen ist. Das 40%-Ziel würde damit verfehlt, wäre aber bei konsequenter Umsetzung bestehender Maßnahmen und der Implementierung weiterer Maßnahmen erreichbar.“
Zu wichtigen Handlungsfeldern wird eingeschätzt: „Beim Ausbau der erneuerbaren Energien in der Strom- und Wärmeerzeugung stehen die Chancen gut, mit den bereits umgesetzten Gesetzesänderungen die Minderungsziele des IEKP zu erreichen. Anders bei den Versuchen, Anreize für die effizientere Nutzung von Energie zu setzen: sowohl beim Stromsparen, bei der Energienutzung im Gebäudebereich als auch im Verkehrssektor sind die bisher umgesetzten Maßnahmen nicht ausreichend, Emissionen im angestrebten Umfang zu vermeiden“.
Auch im Kraftwerksbereich und bei den sonstigen Treibhausgas-Emissionen (außer CO2) bleiben Minderungspotentiale ungenutzt.
Das UBA schlägt zur Nachsteuerung Maßnahmen in den Bereichen Kraft-Wärme-Kopplung, Ausbau der erneuerbaren Energien im Strombereich, Erneuerung des Kraftwerksparks, Energieeffizienz im Strombereich, Einspeiseregelung für Biogas in Erdgasnetze, energieeffiziente Gebäude, Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmebereich und Vermeidung von Treibhausgasen im Verkehr sowie eine größere Anzahl von weiteren Maßnahmen vor, die über das IEKP der Bundesregierung hinausgehen.
Quelle:
NachhaltigkeitsNews, Mai 2011 (Berlin 21 e.V.)