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Enteignungen für neue Tagebaue verfassungsrechtlich fragwürdig

Im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Rechtsanwältin Cornelia Ziehm ein Gutachten zur Verfassungskonformität von neuen Braunkohletagebauen vorgelegt. Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Aufschluss von neuen Braunkohletagebauen nicht mit einem Gemeinwohlziel von besonderem Gewicht begründet werden kann. Damit seien die Zulassung von Rahmenbetriebsplänen und daraus folgende Zwangsenteignungen für neue Tagebau verfassungsrechtlich fragwürdig. Das folge - unter anderem - aus der Garzweiler-II-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvR 3139/08, 1 BvR 3386/08).

In der Zusammenfassung des Gutachtens ist zu lesen:

„Die verfassungsrechtlich zur Rechtfertigung von Rahmenbetriebsplänen und Enteignungen erforderlichen Gemeinwohlziele von besonderem Gewicht unterliegen dem Wandel der Zeit. Sie sind in Zeiten von Klimaschutz und  Energiewende andere als bei Verabschiedung des Bundesberggesetzes im Jahre 1980 und zur Zeit der Beantragung und Genehmigung von Garzweiler II. Ein Gemeinwohlziel der Versorgung des Energiemarktes mit Braunkohle gibt es nicht (mehr). Das haben sowohl die Exekutive als auch der demokratisch legitimierte, parlamentarische Gesetzgeber wiederholt zum Ausdruck gebracht. Auch die Erhaltung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftsstruktur ist kein Rahmenbetriebspläne und Enteignungen rechtfertigendes Gemeinwohlziel.

Darüber hinaus widerspricht die Erschließung neuer Braunkohlentagebaue in Regionen, in denen Angehörige nationaler Minderheiten leben und enteignet werden würden, einschlägigem Landesverfassungsrecht und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates."

 

Quelle: Lausitzer-Kohle-Rundbrief 4. Juni 2014, Grüne Liga, Umweltgruppe Cottbus e.V.

 

Ft.