Das Klima schützen, Kommunen fördern: Die Kommunalrichtlinie 2015/2016
Mit dem Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für kommunale Klimaschutzprojekte - der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen (Kommunalrichtlinie) - wurden von 2008 bis Ende 2013 mehr als 6.000 lokale Klimaschutzprojekte in rund 3.000 Kommunen gefördert.
Mit der Kommunalrichtlinie sollen mehr Menschen für den Klimaschutz gewonnen, der Erfahrungsaustausch gefördert und der Klimaschutz auf kommunaler Ebene verfestigt werden. Die Förderung richtet sich an Kommunen und Zusammenschlüsse, die zu 100 Prozent aus Kommunen gebildet werden. Kommunen, die heute in Klimaschutz investieren, senken dauerhaft ihre Energiekosten – zum Beispiel in Schulen, Sporthallen oder Rathäusern – und entlasten damit ihren Finanzhaushalt. Gleichzeitig erhöht Klimaschutz die regionale Wertschöpfung: Maßnahmen wie die Modernisierung der Infrastruktur, energieeffiziente Beleuchtung und die Nutzung ausgewählter innovativer Technologien kommen den Unternehmen vor Ort zugute.
Mit der Kommunalrichtlinie fördert das Bundesumweltministerium:
- Einstiegsberatung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen,
- die Erstellung von Klimaschutzkonzepten und Teilkonzepten,
- die Umsetzung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager,
- die Einführung beziehungsweise Weiterführung von Energiesparmodellen in Schulen und Kitas durch Klimaschutzmanagerinnen und Klimaschutzmanager,
- investive Klimaschutzmaßnahmen.
Die Richtlinie beschreibt Praxisbeispiele von erfolgreichen Projekten (Umsetzung von Klimaschutzkonzepten, Energiesparmodelle in Schulen und Kitas und investive Klimaschutzmaßnahmen) benennt weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen und Kontaktadressen.
Zur Downloadseite mit der Kommunalrichtlinie (PDF 460 KB): http://www.bmub.bund.de/service/publikationen/downloads/details/artikel/das-klima-schuetzen-kommunen-foerdern/?tx_ttnews[backPid]=3570
Quellen:
Newsletter des BUMB 17/14: http://www.bmub.bund.de/newsletter/de/bmu-newsletter/newsletter-1714/ und Kommunalrichtlinie 2015/2016, BMUB, September 2014
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