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Höherer Schutz vor radioaktiven Stoffen im Trinkwasser - Bundesrat stimmt Änderung der Trinkwasserverordnung zu

Der Schutz des Trinkwassers in Deutschland wird weiter erhöht: Künftig wird das Trinkwasser umfassend auf Gehalte an radioaktiven Stoffen untersucht und überwacht. Einer entsprechenden Verordnung hat der Bundesrat am 6.11.2015 zugestimmt. Die Verordnung, die vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesumweltministerium erlassen wird, tritt noch im November in Kraft. Mit der Verordnung werden europäische Vorgaben fristgerecht umgesetzt.

 

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte dazu: „Unser Trinkwasser hat eine sehr hohe Qualität. Mit der neuen Verordnung wird sichergestellt, dass Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall im Trinkwasser auftreten können, erkannt und beseitigt werden können. Damit wird dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt und auch in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip des Strahlenschutzes gewährleistet.“

 

Mit der Änderung der Trinkwasserverordnung werden Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe festgelegt. Vorgegeben werden Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210.

 

Quelle: BMUB-Pressedienst Nr. 301/15

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