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EU-Umweltminister wenden sich gegen die Aufweichung des europäischen Naturschutzrechts.

Die Umweltminister der Europäischen Union haben sich einmütig gegen eine Aufweichung des Naturschutzrechts in der EU ausgesprochen. Die vollständige Umsetzung der beiden EU-Naturschutzrichtlinien sei eine unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen, beschloss der EU-Umweltrat am 16. Dezember in Brüssel. Die Vogelschutzrichtlinie und die Naturschutzrichtlinie FFH hätten "ihren Wert unter Beweis gestellt" und seien "ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa". Die Minister waren sich darüber hinaus einig, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes und eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft nötig seien, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten.

 

„Die Naturschutzrichtlinien müssen stärker umgesetzt, aber nicht geändert werden. Die mit den Richtlinien geschaffene Rechtssicherheit für alle Beteiligten darf nicht aufs Spiel gesetzt werden“, erklärte Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth, der Deutschland beim EU-Umweltrat vertrat.

 

Die Europäische Kommission prüft derzeit im Rahmen eines so genannten „Fitness Checks“ die Wirksamkeit der EU-Richtlinien zum Vogelschutz und zu Flora, Fauna, Habitat (FFH).

 

Quelle: BMUB Pressedienst Nr. 348/15. Berlin, 17. Dezember 2015