Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative erweitert – auch Sportvereine können Anträge stellen.
Das Bundesumweltministerium erweitert die Fördermöglichkeiten für Kommunen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Die Kommunalrichtlinie bietet ab dem 1. Juli 2016 erweiterte Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum ersten Mal
können Sportvereine Anträge für Klimaschutzinvestitionen stellen. Auch für kommunale Unternehmen mit mindestens 50,1 Prozent kommunaler Beteiligung wurde die Förderung ausgeweitet. Erstmalig gefördert werden mit einem neu eingeführten Förderschwerpunkt Maßnahmen zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz von Rechenzentren. Neu ist auch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten in Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte dazu: …“Mit dem neuen Förderschwerpunkt für Klimaschutz in Rechenzentren verbinden wir Klimaschutz mit der Digitalisierung in den Kommunen. Durch die Förderung des Austausches von Elektrogeräten helfen wir Schul- und Lehrküchen sowie Kindertagesstätten dabei, ihren Stromverbrauch zu reduzieren, das Klima zu schützen und Stromkosten zu sparen.“
Anträge für die Kommunalrichtlinie können zwischen dem 1. Juli bis 30. September 2016 beim Projektträger Jülich gestellt werden. Ab dem 1. Januar bis 31. März 2017 wird ein weiteres Antragsfenster geöffnet.
Eine umfassende Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum kommunalen Klimaschutz bietet im Auftrag des Bundesumweltministerium das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz:
Service- und Kompetenzzentrum: Klimaschutz
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
Telefon: 030/39001-170
Fax: 030/39001-180
E-Mail: skkk@klimaschutz.de
Internet: www.klimaschutz.de/kommunen
Quelle: BMUB-Pressedienst Nr. 157/16 – Klimaschutz, Berlin, 01. Juli 2016