Zivilgesellschaftliche Verbände, Dachverbände und Netzwerke wollen umfassenden und verbindlichen nationalen Umsetzungsplan zur UN-Agenda 2030
„Für eine echte Transformation! Appell aus der deutschen Zivilgesellschaft zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016“ ist die Erklärung von 11 bundesweit agierenden Nichtregierungsorganisationen überschrieben, die im Juli 2016 veröffentlicht wurde.
Anerkannt wird: „Wir, zivilgesellschaftliche Verbände, Dachverbände und Netzwerke, begrüßen, dass der vorliegende Entwurf der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie an den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung der VN (Sustainable Development Goals, SDG) ausgerichtet ist. Begrüßenswert ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich nun 13 Indikatoren auf die internationalen Auswirkungen deutscher Politik beziehen, davon vier auf den Klimawandel, fünf auf die konkrete Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen in Entwicklungsländern sowie drei auf die nachhaltigere Gestaltung von Konsum und Produktion.“
Die Unterzeichner sehen jedoch auch einen „erheblichen Überarbeitungsbedarf, um dem Anspruch der Agenda 2030 gerecht zu werden“.
Gefordert wird u.a.
- die Abkehr vom Dogma des quantitativen Wirtschaftswachstums,
- die Beteiligung der Zivilgesellschaft und das Prinzip „niemanden zurücklassen“ festzuschreiben,
- sämtliche Gesetzesvorhaben, Sektorpolitiken, Strategien und Pläne künftig auf Kompatibilität mit der Agenda 2030 bzw. dem deutschen Umsetzungsplan zu prüfen und ggf. zu korrigieren,
- ein Leitbild zu formulieren, das aufzeigen sollte, wo Deutschland und die Welt im Jahre 2030 stehen müssen, um der Ambition der SDG gerecht zu werden.
Über die Weitentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hinaus fordern die 11 Nichtregierungsorganisationen:
„Es braucht zur Umsetzung der Agenda 2030 in und durch Deutschland jedoch viel mehr als eine überarbeitete Nachhaltigkeitsstrategie. Wir fordern einen umfassenden und verbindlichen nationalen Umsetzungsplan. Dieser sollte die NHS umfassen, muss jedoch deutlich darüber hinausgehen, mit der Zivilgesellschaft diskutiert und vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Alle Ziele und Indikatoren des Umsetzungsplans müssen die Menschenrechte und soziale, ökologische und wirtschaftliche Dimensionen berücksichtigen sowie regelmäßig nachjustiert werden. Zudem sind friedensbezogene Ziele und Indikatoren von zentraler Bedeutung.“
Ft.