Bundesregierung hat Klimaschutzplan 2050 beschlossen
In einer Pressemitteilung vom 14.11.2016 informiert das Bundesumweltministerium:
„Das Bundeskabinett hat heute im Umlaufverfahren den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vorgelegten Klimaschutzplan 2050 beschlossen. Es ist das erste Regierungsdokument, das den Weg in ein weitgehend treibhausgasneutrales Deutschland im Jahr 2050 aufzeigt. Der Plan enthält erstmals Klimaziele für einzelne Wirtschaftszweige und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren. …
Der Klimaschutzplan orientiert sich am Leitbild der weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts. Für das Jahr 2030 bekräftigt er das Gesamtziel einer Treibhausgasminderung von mindestens 55 Prozent gegenüber 1990. Dieses Gesamtziel wird zugleich erstmals auf einzelne Sektoren heruntergebrochen. Damit gibt der Plan für alle Sektoren eine klare Orientierung.“
Zu einzelnen Handlungsfeldern wird mitgeteilt:
„Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt. Mit erneuerbarem Strom werden auch andere Sektoren - wie etwa den Verkehr – in die Lage versetzt, wegzukommen von klimaschädlichen fossilen Energien. Die erneuerbaren Energien werden weiter ausgebaut und die Kohleverstromung entsprechend zurückgehen. Eine neue Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ soll einen Instrumentenmix entwickeln. Dieser soll den Regionen und Branchen helfen, die vom Strukturwandel besonders betroffen sind, der mit der Energiewende einhergeht.
Im Gebäudebereich gibt es einen „Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand“. Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 soll die Minderung 66-67 Prozent betragen. Das wird über anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien und die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen geschehen.
Der Verkehrsbereich wird mit 40 bis 42 Prozent zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen, etwa ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr. Alternative Antriebe, der ÖPNV, der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr aber auch eine Digitalisierungsstrategie werden eine wichtige Rolle spielen.
Im Bereich der Industrie soll die Minderung 49 bis 51 Prozent betragen. Hier wird die Bundesregierung ein Forschungs-, Entwicklungs- und Markteinführungsprogramm zur Minderung bisher nicht vermeidbarer industrieller Prozessemissionen auflegen.
In der Landwirtschaft sollen Lachgasemissionen aus Überdüngung deutlich reduziert werden. Zudem will sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass sich die EU-Agrarsubventionen an den klimapolitischen Beschlüssen der EU orientieren ….“
Quelle: BMUB-Pressedienst Nr. 280/16 – Klimaschutz, Berlin, 14. November 2016
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