Neue Runde im Förderprogramm „Anpassung an den Klimawandel“
Die klimatischen Bedingungen in Deutschland verändern sich weiter. Extremwetterereignisse wie Hochwasser, schwere Unwetter und Hitzewellen sind die Folge. Städte, Gemeinden und Unternehmen sind daher mehr und mehr gefordert, sich auf Veränderungen infolge des Klimawandels vorzubereiten. Das Bundesumweltministerium unterstützt dies mit dem „Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel“. Dafür wird nun die fünfte Förderrunde ausgerufen: In der Zeit vom 1. August bis zum 31. Oktober 2017 können Projektskizzen zu den drei Förderschwerpunkten
- „Anpassungskonzepte für Unternehmen“,
- „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und
- „Kommunale Leuchtturmvorhaben“
beim Projektträger Jülich eingereicht werden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte dazu: „Um uns an den Klimawandel anzupassen, brauchen wir Erfindergeist, Fachwissen und Ansprechpartner mit Kompetenz und Engagement. Hier setzen wir mit unserem Förderprogramm an. Wir wollen öffentliche, private und gesellschaftliche Akteure auf das Thema aufmerksam machen und sie bei eigenen Maßnahmen zur Klimaanpassung unterstützen. Wer heute neue Gebäude, Wohngebiete oder Straßen plant und dabei die Folgen des Klimawandel einbezieht, wird mittel- und langfristig Kosten sparen.“
In der vergangenen Förderrunde wurde zum Beispiel das Netzwerk für „Innovation und Gründung im Klimawandel“ gefördert. Es unterstützt Unternehmen, die innovative Produkte und Angebote entwickeln, um sich besser an neue Klimabedingungen anpassen zu können.
Das „Förderprogramm Anpassung an den Klimawandel“ ist Teil der „Deutschen Anpassungsstrategie“, die zahlreiche deutsche Behörden unter Leitung des Bundesumweltministeriums entworfen haben und regelmäßig weiter entwickeln. Darin wird der jeweilige aktuelle Anpassungsbedarfs an den Klimawandel für verschiedene gesellschaftliche Bereiche festgehalten. Das Förderprogramm wird nun zum fünften Mal verlängert.
Das Förderprogramm zielt auf Einrichtungen mit hoher gesellschaftlicher Vorbildfunktion ab. In der Zeit vom 1. August bis zum 31. Oktober 2017 können Projektskizzen zu Förderideen beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Nach positiver Rückmeldung durch den Fördermittelgeber werden die Skizzeneinreicher/-innen zur Abgabe eines Vollantrags aufgefordert.
Die Antragsberatung sowie die Antragsprüfung werden vom Projektträger Jülich (PtJ) durchgeführt (Mail: ptj-ksi@fz-juelich.de).
Weitere Informationen unter http://www.ptj.de/folgen-klimawandel
Quelle: BMUB Pressedienst Nr. 218/17 -- Klimawandel/Anpassung, Berlin, 22. Juni 2017