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Aus dem Rat für Nachhaltige Entwicklung: Oberbürgermeister-Dialog Nachhaltige Stadt setzt sich für mehr Nachhaltigkeit der Bauland- und Bodenpolitik ein

In einem Beschluss vom 14. Juni 2018 hat der vom Rat für Nachhaltige Entwicklung initiierte Oberbürgermeister-Dialog Nachhaltige Stadt[1] mehr Nachhaltigkeit der Bauland- und Bodenpolitik gefordert.

 

Im Beschluss heißt es: „Mit großer Sorge sehen wir den Mangel an bezahlbaren Wohnungen. Um Wohnraum bezahlbar halten oder machen zu können, müssen wir neue Wege im Wohnungsbau gehen, denn die Fläche ist ein knappes Gut. Wir können und wollen der Raumnot wachsender Städte nicht einfach mit dem Bauen auf dem Acker begegnen, gleichzeitig aber die Lebensqualität in unseren Städten sichern. Der Boden spielt für die zukunftsfähige, gerechte und integrative Entwicklung unserer Städte und unseres Landes eine zentrale Rolle. Das erfordert auch wohnortnahe Schulen und Kitas sowie Grün- und Freiflächen.

 

Die Regierungskommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ steht vor wichtigen Weichenstellungen, um in der Stadtentwicklung der Nachhaltigkeit Priorität zu geben. In unserer auf Nachhaltigkeit verpflichteten Stadtpolitik steht schon jetzt das Gemeinwohl im Mittelpunkt. Aber wir brauchen bessere Rahmenbedingungen und mehr Fördermittel, um Flächenpotenziale für bezahlbaren Wohnraum innerstädtisch zu erschließen. Innenentwicklung muss vom Menschen her gedacht werden. Sie darf nicht zu Lasten der grünen Lungen und der ökologischen Infrastruktur gehen …“

 

Mit Bezug auf die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie weist der Beschluss u.a. auf folgende Erfordernisse hin:

  • Grundstücke der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – wie angekündigt rechtssicher, beschleunigt und vergünstigt – für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen,
  • beim Verkauf von öffentlichen Liegenschaften, die Höchstpreisvergabe zu beenden und Kommunen den Zugriff auf verbilligte Grundstücke zur Umsetzung nachhaltiger Ziele der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu geben.
  • In Übereinstimmung mit den eigentumsrechtlichen Grundlagen soll das Planungs- und Baurecht stärker dabei helfen, das Gemeinwohl angemessen zu berücksichtigen, und eine nachhaltige Infrastruktur von Stadt und Land unterstützen.
  • Die Städte brauchen ein städtebauliches Zugriffsrecht auch auf solche Grundstücke, die ein Hindernis bei der Schaffung von innerstädtischem Wohnraum oder wohnortnahen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sind, wie dies auch ansonsten bei städtebaulichen Missständen im Sinne des Städtebauförderungsgesetzes der Fall ist.
  • Die urbane Verdichtung muss mit einer qualitativen Aufwertung der Grünflächen im Sinne einer doppelten Innenentwicklung einhergehen. Auch dies ist konkrete Nachhaltigkeit.

 

Den vollständigen Beschluss des Oberbürgermeister-Dialoges Nachhaltige Stadt finden Sie im Download-Bereich.

 

Ft.

 

[1] Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister von Dortmund, Erfurt, Friedrichshafen, Heidelberg, Karlsruhe, Kirchheim unter Teck, Köln, Leipzig, Lörrach, Ludwigsburg, Lüneburg, Münster, Norderstedt, Nürnberg, Osnabrück, Ravensburg, Tübingen und Wernigerode