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Maßnahmenprogramm der Bundesregierung für eine lebendige Stadt - BMU legt Entwurf eines Masterplans Stadtnatur vor

Zur Ausgangslage ist im Masterplan u.a. zu lesen: „Stadtnatur ist unverzichtbar für die Erhaltung der biologischen Vielfalt. Deutlich wird dies am Beispiel der Stadt Berlin, wo mehr als 20.000 Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Von den 234 in Deutschland gefährdeten oder vom Aussterben bedrohten Brutvogelarten kommen zwei Drittel auch in Berlin vor. Auch für Insekten bieten Städte wertvolle Lebensräume, die ihnen in der ländlichen Kulturlandschaft teilweise verloren gegangen sind.

 

Stadtnatur bildet. Grünanlagen sind wichtige Lernräume, von denen alle – besonders junge Menschen – profitieren. Für eine gesunde Entwicklung ist es förderlich, wenn Kinder in einem naturnahen Umfeld selbstbestimmt spielen und Naturelemente wie Wasser, Boden, Pflanzen und Tiere mit den eigenen Sinnen erleben können...“

 

Stadtnatur dient der Gesundheitsvorsorge, fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und leistet einen wichtigen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Stadtnatur ist damit „grüne Infrastruktur“. Sie macht unsere Städte und Gemeinden lebenswert und trägt zur Lösung sozialer, ökonomischer und ökologischer Probleme bei.

 

Die Bundesregierung wird die Kommunen dabei unterstützen, mehr und höherwertige Naturflächen in den Städten zu schaffen. Wir wollen mehr unversiegelte Flächen. Wir wollen mehr Natur in Stadtparks, Sportstätten, privaten Gärten, urbanen Wäldern, an Gewässern, an Gebäuden, auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Stadtnähe und auf Brachen mit Grün. Die Menschen sollen vor ihrer Haustür die Schönheit und Leistungsfähigkeit unserer heimischen Tier- und Pflanzenwelt erfahren und genießen können. Unsere Städte sollen lebendiger werden ….“

 

Die Bundesregierung wird folgende Maßnahmen in Angriff nehmen und dabei mit allen Akteuren eng zusammenarbeiten:

  • Schaffung eines neuen Förderschwerpunkts Stadtnatur beim BMU

  • Rechtliche Stärkung von „grüner Infrastruktur" in der Städtebauförderung

  • Integration von Naturschutzbelangen in die Gebäudesanierungsprogramme des Bundes

  • Umfassende Einbeziehung von Stadtnatur in die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative

  • Integration von Stadtgrün in die Programme der Gesundheitspolitik

  • Initiierung einer bundeseinheitlichen Konvention zu Grünraumversorgung und Erholungsvorsorge

  • Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch

  • Integration von Biodiversität in das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ (BNB) des Bundes

  • Integration von Biodiversität in die Umweltmanagementstrukturen LUMAS® für Bundesliegenschaften

  • Rechtliche Verankerung der verbindlichen Landschaftsplanung auf kommunaler Ebene im Bundesnaturschutzgesetz

  • Förderung von Modellvorhaben für neue Formen der Stadtnatur

  • Entwicklung eines „Werkzeugkastens“ für kommunale Naturschutzmaßnahmen

  • Initiative zur Einbeziehung von Naturschutzanliegen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung

  • Verbesserung der bundesweiten Datengrundlagen zur Naturausstattung der Städte

  • Etablierung eines Indikators zur Erreichbarkeit städtischer Grünflächen

  • Unterstützung des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“

  • Verstärkung der Bewusstseinsbildung für Stadtnatur

  • Durchführung eines Wettbewerbs zur Stadtnatur

 

Die Handlungsschwerpunkte des Masterplanes werden im Einzelnen erläutert.

 

Abschließend heißt es: „Öffentliche Grünflächen liegen in der Regel in der Verantwortung der Kommunen. Der Bund wirkt für diese kommunalen Aufgaben rahmengebend und fördernd sowie bei der Entwicklung übergreifender Instrumente mit. In diesem Masterplan sind die in der Zuständigkeit des Bundes liegenden Maßnahmen aufgenommen. Alle anderen Akteure sind aufgerufen, die Umsetzung engagiert zu begleiten und mit eigenen Aktivitäten zu unterstützen.“

 

Quelle: Masterplan Stadtnatur - Maßnahmenprogramm der Bundesregierung für eine lebendige Stadt (Entwurf, September 2018, 17 Seiten)

 

Ft.