Ideenwettbewerb „Land schreibt Zukunft“ – bis 20. Januar 2019 bewerben!
Wie attraktiv ist der ländliche Raum für das nachhaltige Leben und Arbeiten? Wie stärken Menschen auf dem Land die Regionalkultur ihrer Heimat? Der Rat für Nachhaltige Entwicklung sucht innovative Projekte und Ideen über den Ideenwettbewerb „Land schreibt Zukunft“ des Fonds Nachhaltigkeitskultur.
Ihre Ideen und Projekte müssen nachweisbar dazu beitragen, dass Deutschland die Nachhaltigkeitsziele erreicht. Ansetzen können Sie zum Beispiel in den Bereichen Wertschöpfungsketten regionaler Produkte (Erzeugung, Verarbeitung und Absatz) und Dienstleistungen. Identitätsstiftende und den Zusammenhalt fördernde Projekte und Ideen sind ebenfalls gesucht.
Vom Land haben viele Städter heute oft nur noch ein vages Bild, das zwischen romantisch und trostlos pendelt. Tatsächlich tragen industrielle Landwirtschaft, Zweitwohnsitze und Stellplatzwüsten um Logistikzentren kaum zu einer ländlichen Nachhaltigkeitskultur bei und fördern mitunter sogar die Abwanderung. Gerade im ländlichen Raum liegt aber eine Quelle langfristig angelegter Sorgfalt im Umgang mit Natur und Menschen, die Zukunftsfähigkeit über den ländlichen Raum hinaus aufzeigt. Das Land kann Zukunft (be)schreiben. Das Potenzial ist groß. Regionale Wertschöpfungsketten könnten ausgebaut werden. Die Umwelt könnte durch ihre Nutzung besser geschützt werden. Ein nachhaltiger Tourismus könnte den sozialen Zusammenhalt stärken.
Bewerben Sie sich jetzt beim Ideenwettbewerb „Land schreibt Zukunft“ des Rates für Nachhaltige Entwicklung! Die besten Vorschläge haben die Chance, eine Förderung durch den Fonds Nachhaltigkeitskultur zu gewinnen. Letzter Bewerbungstag ist der 20. Januar 2019.
Die Kategorien des Ideenwettbewerbs sind:
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Wertschöpfung & nachhaltiges Wirtschaften
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Tourismus
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Gesellschaftlicher Wandel
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Bildung
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Öffentliche Verwaltung
Wichtig: Es können ausschließlich solche Ideen eingereicht und gefördert werden, die noch nicht umgesetzt werden. Bestehende Projekte können mit einer Weiterentwicklungsidee teilnehmen.
Bewerben können sich sowohl gemeinnützige Akteure, also zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Schulen, Kindergärten und Gebietskörperschaften. Die antragstellende Institution muss im ländlichen Raum verankert sein. Die Kooperation mit der Gemeinde und/oder dem Landkreis ist wünschenswert. Diese können aber auch selbst Antragsteller sein. Klein- und Mittelstädte mit bis maximal 30.000 Einwohnern sind ebenfalls antragsberechtigt.
Weitere Informationen zu den Wettbewerbskategorien, zur Bewerbung und zur Förderrichtlinie unter
https://www.tatenfuermorgen.de/fonds-nachhaltigkeitskultur/ideenwettbewerbe/
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