Bundeskabinett hat ein umfangreiches Aktionsprogramm für den Insektenschutz beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 4. September auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze das "Aktionsprogramm Insektenschutz" beschlossen. Es ist das bisher umfangreichste Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Schutz von Insekten und ihrer Artenvielfalt. Mit konkreten Maßnahmen in neun Handlungsbereichen adressiert das Programm alle wesentlichen Ursachen des Insektensterbens, unter anderem mit deutlich strengeren Regeln zum Einsatz von Pestiziden. Der Bund stellt künftig jährlich 100 Millionen Euro mehr für den Insektenschutz und die Insektenforschung zur Verfügung.
Die Handlungsbereiche des Aktionsprogramms sind:
1. Insektenlebensräume und Strukturvielfalt in der Agrarlandschaft fördern
2. Lebensräume für Insekten in anderen Landschaftsbereichen wiederherstellen und vernetzen
3. Schutzgebiete als Lebensräume für Insekten stärken
4. Anwendung von Pestiziden mindern
5. Einträge von Nähr- und Schadstoffen in Böden und Gewässer reduzieren
6. Lichtverschmutzung reduzieren
7. Finanzierung verbessern – Anreize schaffen
8. Engagement der Gesellschaft befördern
Bundesumweltministerin Svenja Schulze erklärte dazu u.a.: "Eine Welt ohne Insekten ist nicht lebenswert, wir Menschen sind auf die Leistungen der Insekten dringend angewiesen. Das Insektensterben ist dramatisch und es hat viele Ursachen. Aber mit den richtigen Maßnahmen in vielen Bereichen ist die Trendumkehr zu schaffen. Wir können das Insektensterben stoppen. Mit dem Aktionsprogramm liegt nun ein Maßnahmenpaket vor, das genau festlegt, was die Bundesregierung konkret unternehmen wird, um den Abwärtstrend bei den Insekten und ihrer Artenvielfalt aufzuhalten ….“
Neben der erhöhten Förderung von Maßnahmen des Insektenschutzes werden Schutzgebiete gestärkt und für Insekten besonders wichtige Lebensräume besser geschützt: der gesetzliche Schutz wird auf die Biotope "Artenreiches Grünland" und "Streuobstwiesen" erweitert und in einem Großteil der Schutzgebiete wird es ein vollständiges Verbot geben für den Einsatz von Herbiziden und biodiversitätsschädigenden Insektiziden. Auch wird bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln der Mindestabstand zu Gewässern auf zehn Meter festgelegt, beziehungsweise auf fünf Meter dort, wo die Abstandsfläche dauerhaft begrünt ist.
Diese Regelungen sollen noch in dieser Legislaturperiode durch ein Insektenschutzgesetz und parallele Rechtsverordnungen verbindlich vorgegeben werden, mit Änderungen im Naturschutzrecht, Pflanzenschutzrecht, Düngerecht sowie im Wasserrecht.
Auch die Kommunen werden im Aktionsprogramm unmittelbar angesprochen, u.a. bezüglich Verzicht auf Pestizideinsatz (Kap. 4.5): „Viele Kommunen sind dem Bündnis „Pestizidfreie Kommune beigetreten. Der Bund wird das Bündnis unterstützen. Er wird auch dafür weben, dass weitere Kommunen, aber auch die Länder und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften keine Pflanzenschutzmittel und Biozide anwenden.“
Quelle: BMU-Newsletter, Ausgabe 16/2019 vom 16.09.2019
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