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BMU-Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" gut angenommen

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Mit dem Programm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" will das Bundesumweltministerium die Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen sowie das Arbeitsumfeld von Pflege- und Betreuungspersonal verbessern. Vom Start des Förderprogramms Anfang November 2020 bis zum Antragsschluss am 15. Dezember erreichten das BMU rund 600 Anträge von sozialen Einrichtungen mit einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro. Damit wäre das Programm, für das in diesem Jahr nur 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen, doppelt überzeichnet. Vor allem für den Hitzeschutz suchen sozialen Einrichtungen nach Unterstützung. Viele haben Förderungen für Sonnensegel oder Schattenoasen beantragt.

Das neue Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" richtet sich an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen, die im Gesundheits- und Sozialwesen tätig sind. Bis Ende 2023 können soziale Einrichtungen die Förderung baulicher Maßnahmen, die Entwicklung eines individuellen Hitzekonzepts oder auch Weiterbildungen beantragen. Damit unterstützt das BMU soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime oder Hospize aber auch Kindergärten, Schulen, Kieztreffs oder Geflüchteten- und Obdachloseneinrichtungen.

Beschäftigte und betreute Personen sollen besser gegen akute klimatische Belastungen geschützt und umfassend auf künftige klimatische Veränderungen vorbereitet werden. Sie erhalten gezielte Unterstützung, z.B. bei baulichen Veränderungen wie Dach- und Fassadenbegrünung, dem Aufbau schattenspendender Pavillons und Sonnensegeln oder der Anschaffung von Trinkwasserspendern. Soziale Einrichtungen sollen fachliche Beratung sowie die Möglichkeit erhalten, passgenaue Klimaanpassungskonzepte für sich zu entwickeln. Mit Ausbildungs- und Weiterbildungsprogrammen sowie Informationskampagnen werden die Beschäftigten sowie die zu betreuenden Personen und ihre Angehörigen für die Folgen des Klimawandels sensibilisiert.

Anträge von finanzschwachen Kommunen und gemeinnützigen Vereinigungen können bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die jetzt im ersten Förderfenster eingegangenen rund 600 Anträge werden derzeit geprüft und die Entscheidung darüber, welche Projektförderungen bewilligt werden, im ersten Quartal 2021 bekanntgegeben. Weitere Förderrunden folgen in der Laufzeit des Programms. Die Förderung läuft bis Ende 2023.

Quellen: Newsletter des BMU vom 06.01.21 und Pressemitteilung Nr. 241/20 vom 23.12.2020 Klimaschutz