Artenvielfalt wird profitieren: Erfolgreicher Dialog zwischen Naturschutz und Landnutzung - umfassende Vereinbarung zwischen Volksinitiativen mit klarem Auftrag an Parlament und Verwaltung
In einer gemeinsamen Presseinformation der Volksinitiativen „Mehr als nur ein Summen!“ und „Artenvielfalt retten - Zukunft sichern!“ im Land Brandenburg vom 10.03.2021 wird zu Anlass, Verlauf und Ergebnissen des Dialogs u.a. mitgeteilt:
„Im Februar 2020 hatten sich die beiden Volksinitiativen von Naturschützern und Landnutzern mit aktiver Unterstützung von Landtagsabgeordneten auf ein Dialogverfahren verständigt. Ziel beider Seiten war es, Regelungen für einen verbesserten Arten- und Insektenschutz bei Ausgleich der sich draus ergebenden Belastungen für die Landwirte zu finden. Möglich war dieser Prozess auch durch die Zusage des parlamentarischen Raumes geworden, dass das Ergebnis im Fall einer erfolgreichen Verständigung dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Mit der heutigen Übergabe des Beschlusspapieres an die Landtagspräsidentin ist dies gelungen.
„Wir übergeben die gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse an Politik und Verwaltung mit dem Vertrauensvorschuss, dass diese verlässlich beschlossen und umgesetzt werden“, betont Henrik Wendorff, Vorstand im Forum Natur und Vertreter der Volksinitiative „Mehr als nur ein Summen!“. Friedhelm Schmitz-Jersch, einer der drei Vertreter der Volksinitiative „Artenvielfalt retten – Zukunft sichern!“ freut sich: „Verbindliche Reglungen zum Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln in Naturschutz- und FFH-Gebieten, kombiniert mit einem finanziellen Ausgleich für die Landwirte -das ist ein guter Tag für Brandenburg!“
Laut Vereinbarung sollen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten ab Januar 2023, in FFH-Gebieten, die nicht als Naturschutzgebiete geschützt sind, ab Januar 2028 verboten werden. Ebenso sind verbindliche Regelungen für Gewässerrandstreifen mit ganzjähriger Begrünung gefunden worden. Viele der vereinbarten Maßnahmen betreffen auch den Siedlungsraum, ebenso sind Regelungen für Fragen der Verpachtung landeseigener Flächen, zur Insektenforschung, zur Waldwirtschaft und zur Weidetierhaltung definiert worden. Das Gesamtpaket umfasst mehrere Bestimmungen auf der Ebene eines Artikelgesetzes und insgesamt 12 parlamentarische Beschlussanträge. Die finanziellen Auswirkungen, die im Landeshaushalt und in den Förderprogrammen abzusichern sind, runden die Vereinbarung in einem gesonderten Hauptkapitel ab. ….“