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Aktueller Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr"

Aktueller Förderaufruf
Bild zur Meldung: Aktueller Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr"

Über den Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) modellhafte investive Projekte, die das Radfahren im Alltag, in der Freizeit und für den Liefer- und Transportverkehr attraktiver machen. Für das Auswahlverfahren können in dem Zeitraum vom 1.3.2023 bis zum 30.4.2023 Projektskizzen eingereicht werden.

 

Ausgeschriebene Leistungen

Investive Klimaschutzmaßnahmen

  • Mobilitätsinfrastruktur für den Alltagsradverkehr, Mobilitätsinfrastruktur für den touristischen Radverkehr, Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, Wegweisung und Signalisierung für den Radverkehr:
  • Wegweisung: Einrichtung von Wegweisungssystemen zur verbesserten Orientierung und Routenwahl; für die Aufstellung der Wegweiser muss die Zustimmung der Wegeeigentümer bzw. Straßenbaulastträger vorliegen.
  • Signalisierung: technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr an Ampeln in Form von Sensorik zur Erkennung und Erfassung des Radverkehrs, Systemen zur lokalen Vernetzung und Steuerung von Ampeln sowie technische Lösungen zur Erfassung und Kommunikation des Ampelphasen-Status an Nutzer z. B. in Form von Geschwindigkeits- oder Routenempfehlungen. Verbesserung der Mobilitätsinfrastruktur für den ruhenden Radverkehr: Errichtung von Radabstellanlagen sowie Fahrradparkhäusern (einschließlich ihrer Ausstattung). Errichtung von Radabstellanlagen innerhalb eines Radius von 100 Metern von einem Bahnhof oder einem Haltepunkt einer Bahnanlage. Mobilitätsinfrastruktur zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs.

 

Förderfähige Maßnahmen

  • Errichtung von Radinfrastruktur in Form von Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen, Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen und Fahrradzonen
  • Umgestaltung bestehender Radinfrastruktur, um sie an ein erhöhtes Radverkehrsaufkommen anzupassen in Form von Wegeverbreiterungen, Änderungen der Streckenführung oder anderen baulichen Verbesserungen, die über die reine Instandhaltung bzw. Sanierung der bestehenden Radinfrastruktur hinausgehen
  • Umgestaltung von Knotenpunkten zur Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs
  • Errichtung hocheffizienter und regelbarer Beleuchtungsanlagen zur Beleuchtung von Radwegen im Zusammenhang mit einer im Rahmen einer gemäß dieser Richtlinie geförderten Maßnahme zur Verbesserung des fließenden Radverkehrs; es gelten die inhaltlichen und technischen Mindestanforderungen des Technischen Annexes zu Nummer 4.2.1 an die Beleuchtung.

 

Bewerber-Anforderungen

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Nicht antragsberechtigt sind Bundesländer und deren Einrichtungen sowie landeseigene Gesellschaften (betrifft nicht Hochschulen).

 

Abgabeverfahren

Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.

 

Vergabebedingungen

Einzureichen sind aussagekräftige und projektspezifische Skizzen in deutscher Sprache. In der Skizze sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung nach Maßgabe des Förderaufrufes zu beschreiben. Für Verbundvorhaben mehrerer Projektpartner ist eine gemeinsame Skizze durch die Verbundkoordination einzureichen. Skizzen die nicht fristgerecht eingehen, unvollständig sind oder die vorgegebenen Gliederungspunkte nicht beinhalten, sind im Bewertungsverfahren nicht zu berücksichtigen.
Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung der Skizze. Eine unterschriebene Papierversion der Skizze einschließlich aller Anlagen ist spätestens 15. Mai des Antragsjahres (Posteingang) nachzureichen.

Weitere Informationen