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2. Förderfrist für Kleinförderprogramme

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Bild zur Meldung: 2. Förderfrist für Kleinförderprogramme

Liebe Akteurinnen und Akteure der Nachhaltigkeit in Brandenburg,

 

es geht weiter mit den Kleinförderprogrammen! Noch sind Fördergelder in den Töpfen.

 

Die 2. Frist für die Einreichung von Projektanträgen ist der 10.05.2023.

Weitere Termine folgen in Abhängigkeit der Ausschöpfung der Fördermittel. Informationen zu den beiden Kleinförderprogrammen Aktion Gesunde Umwelt und Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21 sowie die Formulare und Merkblätter zur Antragstellung erhalten Sie unter www.aktion-brandenburg.de.

 

Übrigens wurde die maximale Fördersumme in der Aktion Gesunde Umwelt auf 3.000 EUR (1.750 EUR für Kitas) angehoben. Eine weitere schöne Nachricht ist die Anhebung der Stundensätze für Honorare in der Aktion Nachhaltige Entwicklung – Lokale Agenda 21. Die aktualisierten Stundensätze finden Sie im Merkblatt zur Antragstellung (hier: https://www.aktion-brandenburg.de/unterlagen).

 

Wir wünschen viel Erfolg bei der Antragsstellung!

Weitere Informationen