BannerbildBannerbildGemeinschaftswerk Nachhaltigkeit
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Nachhaltige Arbeitswelt: Klimawende praktisch mitgestalten – Novelle der dualen Ausbildung für Umwelttechnologen

Nachhaltige Arbeitswelt: Klimawende praktisch mitgestalten – Novelle der dualen Ausbildung für Umwelttechnologen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Nachhaltige Arbeitswelt: Klimawende praktisch mitgestalten – Novelle der dualen Ausbildung für Umwelttechnologen

Die Anforderungen an die Ausbildungsberufe haben sich in den letzten Jahren stark geändert. Die technischen Anforderungen in der Umwelttechnik sind seit der letzten Neuordnung der Berufe in 2002 deutlich gestiegen. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesumweltministerium haben gemeinsam und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen" erlassen.

Die Ausbildungsordnung regelt die qualitativen Standards für die Ausbildung zu folgenden Berufen:

•           Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Wasserversorgung,

•           Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung,

•           Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie

•           Umwelttechnologe/Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.

Der Rechtsrahmen für die Berufe ist immer stärker von europäischen Vorgaben geregelt. Deshalb wurden die qualitativen Anforderungen für die duale Ausbildung in diesen Berufen gemeinsam mit den Sozialpartnern und für den berufsschulischen Teil zuständigen Ländern grundlegend angepasst. Die vier verwandten Berufe erhalten zugleich die neue attraktive Bezeichnungen Umwelttechnologe/Umwelttechnologin.

Die neuen Anforderungen für die dreijährige duale Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen werden zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 01. August 2024 in Kraft treten. Um die neuen Berufe möglichst schnell in die Praxis zu bringen, ist eine Spurwechselmöglichkeit für alle Auszubildenden vorgesehen, die bereits in diesem Jahr ihre Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf begonnen haben und noch keine Zwischenprüfung absolviert haben: So besteht auch für den jüngsten Ausbildungsjahrgang die Möglichkeit, auf Basis der neuen Regelungen qualifiziert zu werden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung stehen Umwelttechnologinnen und Umwelttechnologen zahlreiche spannende berufliche Tätigkeiten offen, die sie für kommunalen oder wirtschaftlichen Ver- beziehungsweise Entsorgungsunternehmen, die öffentlichen Verwaltung und auch für Ingenieurbüros in der Privatwirtschaft zu gefragten Fachkräften machen.

Quellen: BMUV-Newsletter Bildung 01/2024 und Pressemitteilung Nr. 195/23 Bildung - Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 28.12.2023