Bitte Recht verständlich – das Jugendschutzgesetz
06. 12. 2023 von – Uhr
Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Was bedeutet dies konkret für die ehrenamtliche Arbeit eines Vereins? Ihr Verein sollte, wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bestimmte rechtliche Aspekte berücksichtigen. Wichtige Themen wie z. B. erweitertes Führungszeugnis, Jugendschutz-Datenschutzklausel, sich vom Jugendamt beraten lassen, spielen dabei eine zentrale Rolle. Auf diese Themen und weitere rechtliche Fragen wird in diesem Termin eingegangen.
Referentin: Maja Wegener, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)
Veranstaltungsort
Online
Veranstalter
DSEE (Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt)