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Bitte Recht verständlich – das Jugendschutzgesetz

06. 12. 2023 von Uhr

Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen zu schützen. Was bedeutet dies konkret für die ehrenamtliche Arbeit eines Vereins? Ihr Verein sollte, wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bestimmte rechtliche Aspekte berücksichtigen. Wichtige Themen wie z. B. erweitertes Führungszeugnis, Jugendschutz-Datenschutzklausel, sich vom Jugendamt beraten lassen, spielen dabei eine zentrale Rolle. Auf diese Themen und weitere rechtliche Fragen wird in diesem Termin eingegangen.

 

Referentin: Maja Wegener, Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ)

 
Foto zur Veranstaltung

 

Veranstaltungsort

Online

 

Veranstalter

DSEE (Deutsche Stiftung Engagement und Ehrenamt)

 

Weiterführende Links

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